Update 2.26.0

In diesem Update haben wir die Möglicheiten bei der Mitarbeitervergütung erweitert, die Darstellung der AGB Inhalte verbessert und die Funktion hinzugefügt, Links in öffentlichen Notizen zu hinterlegen. Darüber hinaus können Sie die Mitarbeiter über Änderungen an Pinboard-Einträgen benachrichtigen.

Sonderarbeitsbereiche für die Abrechnung eingerichtet

Die Sonderarbeitsbereiche ermöglichen es Ihnen, dass der Mitarbeiter während einem Dienst unterschiedlich vergütet wird. Ist der Notarzt beispielsweise zu Beginn des Dienstes zuhause in Bereitsschaft, so kann diese Zeit jetzt separat erfasst werden und mit einem anderen Stundensatz vergütet werden.

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Um die Sonderarbeitsbereiche zu konfigurieren müssen Sie zuerst eine Mitarbeitervergütung erstellen und diese dann im Arbeitsbereich einem Sonderarbeitsbereich zuweisen. Der Mitarbeiter kann dann in der Dienstauswertung angeben, von wann bis wann er in welchem Arbeitsbereich gearbeitet hat.

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Separate Vergütung für besondere Feiertage eingerichtet

In den Mitarbeitervergütungen können Sie ab dieser Version auch besondere Feiertage definieren, die mit einem anderen Stundensatz vergütet werden. Wählen Sie hierzu einfach die Option “Feiertag-Regelung hinzufügen” und definieren Sie für einen bestimmten Feiertag einen anderen Stundensatz. Hierbei können Sie entweder einen festen Stundensatz, einen Zuschlag in Prozent oder einen absoluten Zuschlag festlegen. Die Feiertage, aus den Sie wählen können sind in dem Feiertagseditor festgelegt. Sie können auch Ihre eignen Feiertage hinzufügen und diese dann besonders vergüten. Bitte beachten Sie, dass diese Funktion nur in der Mitarbeitervergütung verfügbar ist und nicht in der Kostenträgerabrechnung.

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Bullet Points für AGBs hinzugefügt

Für die Standort-AGBs haben wir die Möglichkeit hinzugefügt s.g. Bullet Points zu definieren. Diese Kernpunkte aus Ihren AGBs können Sie somit den Mitarbeiten immer vor den Augen halten. Die Bullet Points werden jeweils vor dem Akzeptieren der AGBs angezeigt als auch in den Dienstdeteils beim Bewerben. Sie können die Bullet Points bei neuen AGBs definieren.

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Ab sofort können Sie in öffentlichen Notizen Links einfügen. Diese Links werden farblich hervorgehoben und können beispielsweise zu einer internen Webseite oder einem Dokument führen. Damit die Links in der App auch erkannt werden müssen Sie jeweils vor und nach dem Link ein Leerzeichen einfügen.

Benachrichtigung bei Änderung von Pinboard-Einträgen

In dem Pinboard-Editor können Sie festlegen, ob die Benutzer über die Änderung an einem Pinboard-Eintrag informiert werden sollen. Die Checkbox hierfür müssen sie aktivieren, wenn Sie möchten, dass die Benutzer über die Änderung informiert werden. Standardmäßig ist die Checkbox deaktiviert. Der Blaulichtplaner verschickt dann an alle Benutzer mit Leseberechtigung auf den Pinboard-Eintrag eine Benachrichtigung.

Weitere Verbesserungen

  • Import-Vorlage wurde verbessert
  • Dienstzuweisungseditor zeigt an, falls die geplante Vergütung abweicht
  • Darstellung der Bewerber in einem Dienstplan verbessert
  • Probleme beim Suchen von Mitarbeitern in Firefox und Safari behoben
  • Fehler beim Summieren der zugewiesenen Dienste behoben

Zögern Sie bitte nicht unser Team unter info@blaulichtplaner.de zu kontaktieren um Ihre Wünsche und Anregungen zu äußern. Wir entwickeln den Blaulichtplaner immer in Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Partnern weiter.